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Es gab von Anfang an wenige Stimmen, die dem Brandenburger Paritätsgesetz überhaupt eine Chance eingeräumt haben, vor dem Landesverfassungsgericht zu bestehen. Einstimmig haben nun die fünf Richter und vier Richterinnen das sogenannte Reißverschlussprinzip gekippt, mit dem Parteien verpflichtet werden sollten, bei der Aufstellung der Listen für Landtagswahlen abwechselnd Männer und Frauen zu berücksichtigen.
Brandenburg war das erste Bundesland, dass ein solches Paritätsgesetz verabschiedet hatte, Thüringen folgte mit einer ähnlichen Regelung, die der Thüringer Verfassungsgerichtshof…