1. Triggerwarnung
Bis ganz nach vorne schaffen es nur Bücher, die niemanden mit unangenehmen Worten oder Formulierungen belästigen. Jeder soll nur das lesen, was er lesen will! Für den Fall, dass man bei der Verlagskontrolle doch etwas Anstößiges, Abstößiges oder Ausstößiges übersehen hat, sollte eine Triggerwarnung mitgedruckt werden. (Aber aufgepasst! Bereits die Triggerwarnung kann derart triggern, dass die Jury Angst hat, bei der Preisvergabe jemanden zu triggern, der jemanden kennt, der von Triggerwarnungen getriggert werden könnte.)
2. Autorenfoto
Nach der derzeitig gültigen Trend-Verordnung der veröffentlichten Meinung (§110, Abs.4) darf nur ein Buch mit Autorenfoto (m/w/d) gewinnen, auf dem die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale so in Szene gesetzt werden, dass deutlich wi…
!-->