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Im Berliner Staats- und Domchor singen nur Jungen. Eine Mutter wollte das nicht hinnehmen, schickte ihre Tochter trotzdem zur Aufnahmeprüfung: Als sie abgelehnt wurde, klagte die Mutter vor Gericht. Das Gebot der Gleichberechtigung, der gleichen Teilhabe an staatlichen Leistungen und Förderungen werde verletzt. Die Klage scheiterte am 16. August. Das Klangbild von Knaben- sei anders als das von Mädchenstimmen, daher sei die Bildung reiner Knabenchöre gerechtfertigt, argumentiert das Gericht; man habe es hier nicht mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun (Art. 3 Abs. 3 GG), sondern mit einem Fall von Kunstfreiheit (Art. 5). Ist das „Genderjustiz“ in …