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Inzwischen sind es keine Einzelfälle mehr, man muss sogar von einer Strategie sprechen. Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres stehen Frauenärztinnen vor Gericht, weil sie gegen §219a verstoßen haben sollen, der die Werbung für den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. In einem Halbsatz klären die zwei Ärztinnen auf ihrer Homepage Patientinnen darüber auf, dass sie in ihrer Praxis auch Schwangerschaften unterbrechen.
Bereits im November 2017 war die Gießener Hausärztin Kristina Hänel vom Amtsgericht Gießen deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In beiden Fällen gehen die Anzeigen auf bekannte „Lebensschützer…