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Lobeshymnen auf die Polizei anzustimmen, das gehört zur Folklore von CDU und CSU. Geflissentlich ausgeblendet wird dabei alles, was nicht lobenswert ist. Erneut handelt auch Horst Seehofer nach dieser Devise: Der Bundesinnenminister hat einer geplanten Studie über Racial Profiling bei der Polizei eine Absage erteilt. Mit einer grotesken Begründung. Die Polizei darf keine anlasslosen Personenkontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale wie Haut- und Haarfarbe machen, das ist verfassungswidrig. Weil rassistische Diskriminierung verboten sei, könne sie auch nicht stattfinden, meint Seehofer. „Wer so argumentiert, der muss al…