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Während der Corona-Krise wurden die Kurzarbeitsregeln vereinfacht. Um Entlassungen zu vermeiden, können Unternehmen nun schon Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen auch Medienverlage, denen Werbeumsätze brutal wegbrechen, etwa die Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) – zu der auch die Süddeutsche Zeitung gehört –, der Spiegel oder Axel Springer.
Wenn es um Bereiche wie den Anzeigenverkauf oder das Veranstaltungsmanagement eines Verlags geht, liegt Kurzarbeit nach Ansicht des Arbeitsrechtlers Till Hoffmann-Remy von der Kanzlei Kliemt.Arbeitsrecht …