
Foto: Ipon/Imago
Jährlich werden 25 bis 30 Gynäkologinnen und Gynäkologen bei deutschen Staatsanwaltschaften angezeigt, weil sie auf ihren Internetseiten über Schwangerschaftsabbruch informieren. „Wenn ich Zeit habe, suche ich am Wochenende über Google nach Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wenn ich welche finde, erstatte ich online Strafanzeige“, gibt der 27-jährige Markus Krause, Mathematikstudent, der unter Pseudonym unterwegs ist, im Deutschlandradio Auskunft. Er betreibt, was er „Lebensschutz“ nennt, als Hobby. Möglich ist das aufgrund des §219a StGB, der Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als verbotene Werbung deklariert.
Den „Lebensschutz“ hat inzwischen auch der neue CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn entdeckt. Obwohl das nicht zu sei…