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Das Grundgesetz, wird es von der Corona-Krise in Mitleidenschaft gezogen? Wenn man FDP-Chef Christian Lindner reden hört, kann man es glauben. Mit dem Ausnahmezustand, den Bund und Länder am 27. März ausgerufen haben, sind substanzielle Bürgerfreiheiten außer Kraft gesetzt, vor allem die Versammlungsfreiheit.
Rechtsbasis ist zunächst das Infektionsschutzgesetz, in dem man lesen kann, dass mit derselben Begründung, die die Versammlungsfreiheit aufzuheben erlaubt, nämlich dass Kranke, „Krankheitsverdächtige“ oder „Ansteckungsverdächtige“ festgestellt werden, auch die Grundrechte der Freiheit der P…