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Im Nachhinein nimmt es fast wunder, wie der Artikel all die Jahre – 70 werden es im Mai sein – ein solches Schattendasein fristen konnte. Jetzt, bevor die großen Jubiläumsfeiern zum Grundgesetz steigen, steht er endlich im Vordergrund: Artikel 15 der deutschen Verfassung, aus der Abteilung „Grundrechte“, bis heute noch nie angewendet. Er lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Wie bitte? So was steht im Grundgesetz? Ja, tut es, seit 70 Jahren schon. Aber dass Artikel 15 h…