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Nicht schnell genug kann es der Bundesregierung damit gehen, dieses kratzige Thema loszuwerden. Ende Januar in einen „Kompromiss“ gegossen, wurde das neu gefasste Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch am vergangenen Freitag kurzfristig auf die Tagesordnung befördert, um es diese Woche im Schnellverfahren durch den zuständigen Ausschuss und das Parlament zu schleusen. Dabei hatten die zur Anhörung geladenen Sachverständigen noch heftige Watschen ausgeteilt: „verfassungsrechtlich unhaltbar“, „lückenhaft“, „widersprüchlich“ und „unverhältnismäßig“, so einige der Urteile, mit denen der um einen neuen Absatz 4 ergänzte § 219a StGB bedacht wurde. Ärztinnen, die umfassend übe…