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Acht Personen feierten in einem Thüringer Hinterhof Geburtstag. Es war April 2020, und die Personen kamen aus unterschiedlichen Haushalten – ein Verstoß also gegen Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbot der Corona-Verordnung in Thüringen. Einer der Betroffenen ging gegen den Bußgeldbescheid vor Gericht. Im Januar 2021 entschied dann das Amtsgericht Weimar, ihn von dem Bußgeld freizusprechen. Die Begründung: Die Vorschriften der Verordnung seien verfassungswidrig. Wieso aber darf ein Amtsrichter in Weimar die pandemische Gefahrenlage einschätzen und diese weitreichende Entscheidung treffen?
Bei dem Weimarer Richterspruch wird der Unterschied zwischen Gesetzen…