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In der letzten Sitzung des Jahres 2018 hat der Bundestag zwei Entscheidungen getroffen, die uns in diesem Jahr Ärger machen werden. Eine zum Schwangerschaftsabbruch-Paragrafen 219a und eine zur sogenannten dritten Option. Auf den ersten Blick wirken beide ganz gut, dann folgt das große Aber. Ja, es gibt weiter ein straffreies Angebot zum Schwangerschaftsabbruch. Ja, es gibt neuerdings einen dritten Geschlechtseintrag. Aber der Zugang zu beidem wird nach Kräften erschwert. Menschen, die eine Schwangerschaft abbrechen wollen, dürfen sich darüber nicht von ihren Ärztinnen informieren lassen – das wäre ja Werbung…