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Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht erhebliche Bedenken in Bezug auf die Berechnung der Grundsteuer angemeldet. Es geht um die völlig veralteten Einheitswerte für Grundstücke, auf denen die Grundsteuer basiert. Eine Reform ist überfällig, und das Gericht zeigte wenig Begeisterung dafür, eine lange Übergangsfrist zu gewähren, sollte es die Grundsteuer für verfassungswidrig erklären und damit die Kommunen ihrer wichtigsten Einnahmequelle berauben. Hielte sich die Politik an einen Reformvorschlag mehrerer Bundesländer, bräuchte es für diesen zehn Jahre Vorbereitung, ehe eine neue Grundsteuer anwendungsreif wäre.
Gefragt nach alternativen Visionen hat Hamburgs Fi…